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Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) zieht die Europäische Kommission eine erste Bilanz: In rund 50 Millionen Fällen wurden Content-Moderations-Entscheidungen von Plattformen nach Beschwerden von Nutzer:innen rückgängig gemacht. Das Gesetz zeigt Wirkung und stärkt die digitale Zivilgesellschaft, doch die Durchsetzung bleibt eine komplexe Herausforderung.

Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) in der gesamten Europäischen Union. Das umfassende Regelwerk soll das Internet zu einem sichereren, transparenteren und faireren Ort machen, die Grundrechte der Nutzer:innen schützen und Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen. Eine aktuelle Veröffentlichung der EU-Kommission anlässlich des zweijährigen Bestehens des Gesetzes liefert nun beeindruckende Zahlen, die eine erste Erfolgsbilanz ermöglichen und die praktische Relevanz für den Bildungsbereich in Österreich unterstreichen.

Ein Drittel aller Beschwerden erfolgreich

Die eindrücklichste Zahl vorweg: Fast 50 Millionen Mal haben Online-Plattformen ihre eigenen Entscheidungen zur Löschung, Sperrung oder Einschränkung von Inhalten oder Konten revidiert, nachdem sich Nutzer:innen beschwert hatten. Insgesamt wurden in den letzten zwei Jahren 165 Millionen solcher Beschwerden über die von den Plattformen eingerichteten internen Mechanismen eingereicht. Daraus ergibt sich eine beachtliche Erfolgsquote von rund 30 Prozent für die Nutzer:innen. Dies belegt, dass die Entscheidungen der Plattformen keineswegs unfehlbar sind und der neue, verpflichtende Beschwerdeweg dringend notwendig war.
Besonders aufschlussreich ist die Feststellung, dass 99 Prozent der ursprünglichen Moderations-Entscheidungen nicht aufgrund illegaler Inhalte im Sinne nationaler oder europäischer Gesetze getroffen wurden, sondern weil die Plattformen Verstöße gegen ihre eigenen, oft vagen und sich ständig ändernden Nutzungsbedingungen sahen. Dies unterstreicht die enorme Macht, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Konzerne auf die Meinungsfreiheit und den Informationszugang im Netz haben. Der DSA zwingt die Plattformen hier zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Österreichischer Kontext: KommAustria als zentrale Anlaufstelle für Schulen und Familien

Für österreichische Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen ist der DSA keine abstrakte EU-Regulierung, sondern ein konkretes Werkzeug zur Wahrung ihrer digitalen Rechte. Die zentrale Anlaufstelle in Österreich ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die als Teil der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zur nationalen “Koordinatorin für digitale Dienste” ernannt wurde.
Die KommAustria ist nicht nur für die Überwachung der Einhaltung des DSA durch in Österreich niedergelassene Anbieter zuständig, sondern agiert auch als Beschwerdestelle. Wenn also beispielsweise der Social-Media-Account einer Schulklasse zu Unrecht gesperrt, ein Bildungsprojekt fälschlicherweise als “Spam” klassifiziert oder ein wichtiger Beitrag zur Medienkritik ohne nachvollziehbare Begründung gelöscht wird, können sich Betroffene an die RTR-Beschwerdestelle wenden. Diese bietet ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren an, das in der Regel schneller und kostengünstiger ist als der Gang zu Gericht. Die Zahlen auf EU-Ebene zeigen das Potenzial dieses Instruments: In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden bei über 1.800 geprüften Fällen 52 Prozent der Plattform-Entscheidungen zugunsten der Nutzer:innen gekippt.

Internationale Perspektive: EU nimmt große Player ins Visier

Die Europäische Kommission konzentriert sich bei der Durchsetzung des DSA besonders auf die sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzer:innen in der EU. Gegen mehrere dieser Tech-Giganten laufen bereits formelle Untersuchungen. So wird etwa gegen X (ehemals Twitter) wegen des Einsatzes des KI-Systems “Grok” und intransparenter Empfehlungssysteme ermittelt. Die Shopping-Plattform Shein steht wegen ihres süchtig machenden Designs, mangelnder Transparenz bei den Empfehlungsalgorithmen und des Verkaufs potenziell illegaler Produkte unter Beobachtung. Auch gegen TikTok wurde bereits ein Verfahren eingeleitet, da die Kommission vorläufig davon ausgeht, dass das Design der App gezielt süchtig machend gestaltet ist und damit gegen den DSA verstößt . Diese Untersuchungen zeigen, dass die EU nicht nur auf dem Papier strenge Regeln aufstellt, sondern auch bereit ist, diese konsequent durchzusetzen.
Bei nachgewiesenen Verstößen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Diese konsequente Haltung der EU sendet ein starkes Signal an die globalen Tech-Konzerne und etabliert Europa als Vorreiter in der digitalen Regulierung, was wiederum die Rechte von Millionen von Kindern und Jugendlichen stärkt.

Kritische Einordnung: Zwischen Empowerment und Durchsetzungslücken

Die erste Bilanz des Digital Services Act fällt überwiegend positiv aus. Das Gesetz hat den Nutzer:innen ein wirksames Instrument in die Hand gegeben, um sich gegen willkürliche Entscheidungen von Online-Plattformen zur Wehr zu setzen. Die beeindruckende Zahl von 50 Millionen korrigierten Entscheidungen belegt, dass die neuen Beschwerdemechanismen dringend notwendig waren und auch genutzt werden.
Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen. Die Verfahren sind komplex und die Plattformen nutzen alle rechtlichen Mittel, um sich gegen die Regulierung zu wehren. Ein zentrales Problem bleibt das sogenannte “Shadow Banning”, also die intransparente Einschränkung der Reichweite von Inhalten, die oft schwer nachzuweisen ist. Zudem zeigt die hohe Zahl an AGB-basierten Löschungen, dass die Definitionsmacht der Konzerne über das, was online gesagt werden darf, weiterhin enorm ist. Hier wird es entscheidend sein, dass die nationalen Koordinatoren wie die KommAustria und die EU-Kommission die Einhaltung der Transparenzpflichten konsequent einfordern und die Plattformen zu klareren und faireren Nutzungsbedingungen drängen.

Ausblick: Was Schulen und Eltern jetzt tun können

Für Lehrkräfte und Eltern in Österreich bedeutet die positive Bilanz des DSA vor allem eine Ermutigung, sich der neuen Rechte bewusst zu sein und diese auch aktiv zu nutzen. Es ist von zentraler Bedeutung, Schüler:innen über ihre digitalen Rechte aufzuklären und ihnen zu vermitteln, dass sie gegen die Löschung von Inhalten oder die Sperrung von Konten Widerspruch einlegen können. Die RTR-Beschwerdestelle bietet hierfür eine konkrete und niederschwellige Anlaufstelle. Indem diese Möglichkeiten im Bildungsalltag thematisiert und aktiv genutzt werden, kann die digitale Zivilgesellschaft maßgeblich dazu beitragen, das Internet zu einem faireren, sichereren und demokratischeren Ort für alle zu machen.

Quellen