Der Tech-Gigant Google hat kürzlich, und wie so oft eher unauffällig, eine Änderung in seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen, die weitreichende Implikationen für den Datenschutz hat. Es geht um die Nutzung von Medien, die wir über verschiedene Google-Suchtools hochladen, um damit künstliche Intelligenzen (KI) zu trainieren. Was auf den ersten Blick harmlos klingt, birgt bei genauerer Betrachtung erhebliche Risiken, insbesondere für Schulen, Eltern und den Schutz persönlicher Daten im europäischen Raum.
Welche Daten sind betroffen und wie werden sie genutzt?
Laut Berichten von Engadget und TechCrunch kann Google nun eine breite Palette von hochgeladenen Medien für Trainingszwecke verwenden. Dazu gehören Bilder, Dateien sowie Audio- und Videoaufnahmen.
Konkret bedeutet dies:
– Wenn Sie ein Foto in Google Lens hochladen, um beispielsweise ein Objekt zu identifizieren oder Text zu übersetzen, kann dieses Bild zur Verbesserung von Googles KI-Modellen herangezogen werden.
– Audioaufnahmen, die bei Google Voice Search entstehen, wenn Sie eine Suchanfrage per Sprache eingeben, können ebenfalls Teil des Trainingsmaterials werden.
– Dateien oder Texte, die in Google Translate hochgeladen werden, um Übersetzungen zu erhalten, fallen ebenfalls unter diese neue Regelung.
Diese Praxis betrifft alle suchbezogenen Produkte von Google, einschließlich Maps, Shopping, Flights, Hotels und News. Lediglich persönliche Google Fotos scheinen vorerst ausgenommen zu sein. Das Besondere und zugleich Bedenkliche daran: Jeder Nutzer ist standardmäßig für diese Datennutzung angemeldet (Opt-in). Google begründet dies mit dem enormen Datenhunger generativer KIs, die ständig neues Material benötigen, um zu lernen und sich zu verbessern.
Ein weiterer kritischer Punkt, der in Googles eigener Hilfe-Dokumentation erwähnt wird, ist, dass die gespeicherten Medien auch von menschlichen Prüfern (human reviewers) eingesehen werden können, um die Modelle zu verbessern und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Dies wirft zusätzliche Fragen hinsichtlich der Privatsphäre auf.
Datenschutz in der EU: Opt-in vs. Opt-out und die DSGVO
Im Kontext der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein solches Vorgehen, bei dem Nutzer standardmäßig für die Datennutzung angemeldet sind und sich aktiv abmelden müssen (Opt-out), kritisch zu betrachten. Die DSGVO legt großen Wert auf die Einwilligung der Nutzer, die freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen muss. Ein voreingestelltes Opt-in-Modell widerspricht oft diesem Grundsatz, da viele Nutzer sich der Änderung nicht bewusst sind oder den Aufwand scheuen, die Einstellungen manuell anzupassen.
Die Einführung dieser neuen Richtlinie erfolgte laut TechCrunch “unter dem Radar” und wurde oft als E-Mail über “mehr Kontrolle für Nutzer” getarnt. Zudem hat Google die Einstellungen für “Web- & App-Aktivitäten” in zwei Bereiche aufgeteilt: den allgemeinen “Web- & App-Aktivitäten” und die neuen “Search Services History” (Suchdienst-Verlauf). Letztere ist standardmäßig aktiviert, selbst wenn Nutzer zuvor die Speicherung von Web- & App-Aktivitäten deaktiviert hatten. Dies bedeutet, dass viele Nutzer, die glaubten, ihre Daten seien geschützt, nun erneut aktiv werden müssen.
Für Schulen und Eltern in Österreich bedeutet dies eine erhöhte Verantwortung. Kinder und Jugendliche nutzen Google-Dienste wie Lens oder Voice Search oft unbedarft. Ohne entsprechende Aufklärung und angepasste Einstellungen könnten sensible Daten – sei es ein Foto aus dem Schulalltag oder eine Sprachaufnahme – ungewollt in die Trainingsdatensätze von Googles KIs einfließen. Dies wirft Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Datensicherheit von Minderjährigen auf.
Handlungsempfehlung für Lehrer und Eltern
Um die Nutzung Ihrer hochgeladenen Suchmedien für das KI-Training von Google zu unterbinden, können Sie folgende Schritte unternehmen:
1.Besuchen Sie die Seite “Search Services History”: Gehen Sie zu myactivity.google.com/search-services/settings. Dort finden Sie die Option “Medien speichern” (Save Media). Deaktivieren Sie diese Option.
2.Überprüfen Sie die “Search Services Personalization”: Navigieren Sie zu google.com/search-personalization. Stellen Sie sicher, dass hier keine Speicherung von Daten aktiviert ist.
Diese Anpassungen sollten verhindern, dass Ihre hochgeladenen Medien für das KI-Training verwendet werden. Es ist ratsam, diese Einstellungen regelmäßig zu überprüfen, da Google seine Richtlinien und Oberflächen anpassen kann.
Fazit: Medienkompetenz und digitale Souveränität sind entscheidend
Die jüngste Änderung bei Google unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer umfassenden Medienkompetenz. Es ist essenziell, dass sowohl Lehrkräfte als auch Eltern ein Bewusstsein dafür entwickeln, wie digitale Dienste funktionieren und welche Daten wir bei ihrer Nutzung preisgeben. “Kostenlose” Tools werden oft mit unseren Daten bezahlt. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Nutzungsbedingungen und ein proaktives Management der eigenen Datenschutzeinstellungen sind unerlässlich, um die digitale Souveränität zu wahren und die Privatsphäre, insbesondere die von Kindern und Jugendlichen, zu schützen.



