Das Internet hat unser Leben in vielen Bereichen bereichert, doch es birgt auch Risiken, die oft unterschätzt werden. Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Minderjährigen im Internet. Täter*innen nutzen soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Online-Spiele oder Foren, um Kinder und Jugendliche zu kontaktieren. Sie geben sich häufig als Gleichaltrige aus oder täuschen ein harmloses Interesse vor. Das Ziel ist, das Vertrauen der jungen Opfer zu gewinnen, um sie anschließend zu manipulieren und auszubeuten, sei es durch das Versenden von intimen Bildern, Videos oder sogar durch persönliche Treffen. Die Bedrohung durch Cybergrooming ist keine abstrakte Gefahr, sondern eine reale Bedrohung. Ein bekanntes Beispiel aus Deutschland ist der Fall eines Mannes, der über Jahre hinweg Kinder über soziale Medien manipulierte. Unter dem Vorwand eines angeblichen Model-Castings brachte er mehrere Minderjährige dazu, intime Fotos zu senden. Der Täter wurde schließlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, doch der psychische Schaden bei den Opfern war immens.
Die Arten und Besonderheiten
Die Methoden des Cybergroomings sind erschreckend vielfältig. Eine der gängigsten Strategien besteht darin, eine emotionale Bindung zum Opfer aufzubauen. Täter*innen präsentieren sich als einfühlsame Freunde, hören geduldig zu und bieten scheinbar Unterstützung an, um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen und eine Abhängigkeit zu schaffen. Ein Beispiel ist der Fall einer 12-Jährigen, die in einem Online-Spiel einen vermeintlich gleichaltrigen Freund kennenlernte. Er entpuppte sich als 38-jähriger Mann, der versuchte, das Mädchen zu einem Treffen zu überreden. Nur durch die Aufmerksamkeit der Eltern konnte Schlimmeres verhindert werden. Andere Täter*innen setzen auf Erpressung, auch bekannt als Sextortion: Nachdem sie intime Bilder oder Informationen von ihrem Opfer erhalten haben, drohen sie, diese Inhalte zu veröffentlichen, falls die Betroffenen nicht weitere Forderungen erfüllen. Oftmals greifen die Täter auch zu Täuschung, indem sie falsche Identitäten annehmen und sich als Gleichaltrige ausgeben, um die Hemmschwelle der Kinder zu senken. Besonders perfide ist auch die Methode, gezielt gemeinsame Interessen vorzutäuschen. Sie knüpfen etwa im Rahmen von Online-Games oder Chatgruppen an die Hobbys der Opfer an, um scheinbar unverfänglich in Kontakt zu treten.
Die rechtliche Situation
In Österreich ist Cybergrooming nach § 208a StGB strafbar. Bereits der Versuch, Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren mit sexuellen Absichten herzustellen, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch der Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials (§ 207a StGB) ist streng verboten. Diese Gesetze ermöglichen es der Justiz, frühzeitig einzugreifen und Kinder effektiv zu schützen.
Die Präventionsarbeit
Um Cybergrooming vorzubeugen, ist es entscheidend, dass Eltern und Kinder über die Gefahren im Internet aufgeklärt sind. Kinder sollten frühzeitig lernen, keine persönlichen Informationen oder Bilder an Fremde weiterzugeben und bei zweifelhaften Situationen sofort Hilfe zu suchen. Technische Schutzmaßnahmen wie Kinderschutzsoftware können Eltern dabei unterstützen, die Online-Aktivitäten ihrer Kinder zu kontrollieren und zu schützen. Doch Prävention geht über Technik hinaus: Eine offene Kommunikation zwischen Eltern und Kindern ist essenziell. Wenn Kinder das Gefühl haben, dass sie über ihre Erlebnisse im Netz sprechen können, wenden sie sich eher an ihre Eltern, wenn sie etwas Unangenehmes erleben. Schulen spielen ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Prävention. Präventionsprogramme können dabei helfen, Kinder und Jugendliche für die Risiken im Internet zu sensibilisieren und klare Verhaltensregeln zu vermitteln.