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Das Europäische Parlament hat am 26. November 2025 mit deutlicher Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum erheblich stärken soll. Kern der Forderung: ein europaweit harmonisiertes Mindestalter für soziale Medien, digitale Plattformen und KI-basierte Interaktionsdienste.

Die Resolution verlangt, dass Kinder unter 13 Jahren überhaupt keinen Zugang zu Social-Media-Diensten erhalten sollen. Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren sollen diese Angebote nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern nutzen dürfen. Ab 16 Jahren wäre der Zugang frei. Die Abstimmung fiel mit 483 Stimmen dafür, 92 dagegen und 86 Enthaltungen klar aus.

Wichtig: Die Resolution ist nicht rechtlich bindend. Sie setzt jedoch ein starkes politisches Signal an die Europäische Kommission, die nun aufgefordert wird, bis Ende 2026 einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Warum dieser Schritt?

Das Europäische Parlament verweist auf wachsende wissenschaftliche Hinweise, dass Jugendliche online Risiken wie exzessivem Nutzungsverhalten, algorithmischer Manipulation, problematischen Inhalten und aggressiven Werbestrategien ausgesetzt sind. Die Resolution knüpft an frühere EP-Berichte und DSA-Debatten an, die darauf hinweisen, dass bestehende Schutzmechanismen für Minderjährige unzureichend sind.

Die dänische Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D) formulierte im Plenum deutlich:

„Wir sind mitten in einem Experiment, in dem große Tech-Konzerne nahezu unbegrenzten Zugang zur Aufmerksamkeit unserer Kinder haben, oft ohne wirkliche Aufsicht.“
Sie betonte:
„Dieses Experiment ist vorbei.“

Was die Resolution genau fordert

Thema Forderung
Mindestalter Unter 13 kein Zugang; 13–16 nur mit elterlicher Zustimmung; ab 16 frei.
Addictive Design Verbot von Funktionen wie unendlichem Scrollen, Autoplay und manipulativen Belohnungssystemen für Minderjährige.
Empfehlungsalgorithmen Verbot von auf Engagement basierenden Algorithmen bei Minderjährigen.
In-Game-Käufe Verbot von Lootboxen und glücksspielähnlichen Mechanismen.
Haftung Schärfere Haftung für Plattformen, insbesondere bei systematischen Verstößen gegen Jugendschutzauflagen.

Die Forderungen betreffen sowohl klassische soziale Netzwerke (TikTok, Instagram, Snapchat) als auch KI-Dienste wie Chatbots oder virtuelle „KI-Freunde“.

Die größte Hürde: Altersverifizierung

Einer der zentralen Punkte der Resolution ist die verlässliche, datenschutzkonforme Altersverifikation.
Parallel testet die EU bereits mehrere technische Lösungen in fünf Mitgliedsstaaten. Ziel ist ein System, das Altersangaben zuverlässig prüft, ohne die Privatsphäre der Nutzer:innen zu gefährden.

Als langfristige Lösung wird die EU Digital Identity Wallet (eID-Wallet) gesehen. Sie soll es ermöglichen, Altersattribute („älter als 16“) nachzuweisen, ohne persönliche Daten offenzulegen – Stichwort selektive Offenlegung.

Österreich verfügt mit den eAusweisen bereits über ein ähnliches System, das Altersgrenzen per digitalem Nachweis bestätigen kann, ohne Geburtsdatum oder Namen zu übermitteln.

Internationale Entwicklungen

Die EU steht mit ihren Überlegungen nicht allein. Weltweit wächst der politische Druck, Minderjährige besser vor digitalen Risiken zu schützen.

  • Australien plant ein Verbot von Social Media unter 16 Jahren.

  • Dänemark und Malaysia diskutieren vergleichbare Ansätze.

  • Auch in den USA gibt es Bestrebungen, Altersgrenzen anzuheben.

Die Europäische Union positioniert sich damit als einer der ambitioniertesten Regulierungsräume im Bereich des digitalen Jugendschutzes.

Was bedeutet das für Eltern, Schulen und Plattformen?

Noch ist unklar, wie ein zukünftiger Gesetzestext aussehen wird. Die Resolution des Parlaments ist ein politischer Startschuss, aber keine fertige Regelung.

Klar ist jedoch bereits jetzt:

  • Der Druck auf Plattformen, Minderjährige besser zu schützen, steigt massiv.

  • Es wird neue technische Maßnahmen geben müssen – etwa effektive Altersverifizierung.

  • Ein reines Altersverbot reicht nicht aus: Medienkompetenz bleibt eine zentrale Aufgabe für Schulen und Familien.

In den kommenden Monaten wird entscheidend sein, welche konkreten Vorschläge die Europäische Kommission vorlegt – und wie die Mitgliedstaaten, darunter Österreich, dazu Stellung beziehen.